Fassadensanierung

Die Sanierung gibt einem Gebäude sein ursprüngliches Aussehen zurück und schützt die Wände dauerhaft. Vor der Endbeschichtung beheben wir Risse, abgelösten Putz, Feuchtigkeitsspuren und Verschmutzungen.

In Lyon ist die periodische Fassadensanierung in vielen Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben. Wir begleiten Sie auch bei den Formalitäten: Bauvoranzeige, Gerüstgenehmigung, zulässige Farben laut Bebauungsplan.

Was wir tun

  • Vollständige Untergrundprüfung vor Arbeitsbeginn
  • Hoch- und Niederdruckreinigung, Anti-Moos-Behandlung
  • Rissreparatur und Putzausbesserung
  • Endbeschichtung nach Wahl: Filz- oder Kratzputz, Anstrich, Hydrophobierung

Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Fassade saniert werden? +

In der Regel alle 10 bis 15 Jahre, je nach Lage und Untergrund. Einige Gemeinden, darunter Lyon, können eine Sanierung per Verfügung anordnen.

Ist eine Genehmigung erforderlich? +

Ja, in den meisten Fällen ist eine Bauvoranzeige nötig, vor allem wenn sich das äußere Erscheinungsbild ändert. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.